Briefmarken - Münzen - Ansichtskarten

Auktionen

Welt - Phila GmbH
Frauentorgraben 73
90443 Nürnberg
Tel.: (+49) 911-24 252 70
Fax.: (+49) 911-23 586 20
 
Versteigerungsauftrag und Einlieferungsbedingungen

Der Auftraggeber erteilt der Firma Welt-Phila GmbH in 90443 Nürnberg, Frauentorgraben 73 den Auftrag, die übergebenen Briefmarken, Ganzstücke usw. zu versteigern.

  1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig und erfolgt mit Ausnahme eigener Lose in fremdem Namen gegen sofortiger Bezahlung.
  2. Vom Erlös der Einlieferung erhält der Versteigerer vom Auftragsgeber folgende Provision:                                                              
 22% Provision vom Zuschlag zzgl. MWST.
  1. Das dem Versteigerer übergebene Material wird mit besonderer Sorgfalt behandelt. Es wird vom Versteigerer gegen die üblichen        Risiken der Lagerung versichert. Die Kosten 0,90% vom Schätzwert       trägt der Auftraggeber.
  2. Es entstehen dem Einlieferer sonst keine weiteren Kosten, wie z.B.     Fotogebühren, keine Abzüge für unverkaufte Lose.
  3. Der Versteigerer kann die Aufteilung und Bearbeitung der Einlieferung  nach eigenem Ermessen wenn vom Einlieferer nichts anderes vorgegeben, was der Schriftform bedarf, vornehmen. Die Schätzpreise   werden aufgrund der Marktlage vom Versteigerer festgesetzt.
  4. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose bis zu 20% unter dem Ausrufpreis zuzuschlagen, grössere Untergebote werden nur unter Vorbehalt angenommen und der Zuschlag nur dann erteilt, wenn der Einlieferer    zustimmt.
  5. Der Versteigerer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die               eingelieferte Ware, auf Echtheit und Erhaltung von einem anerkannten   philatelistischen Prüfer, auf Kosten des Einlieferers prüfen und             kennzeichnen zu lassen.
  6. Zieht der Einlieferer seinen Versteigerungsauftrag zurück, so ist der      Versteigerer berechtigt, 20% zzgl. MWST vom Schätzpreis als pauschalen Ersatz für entstandene Kosten und entgangene Provisionen zu verlangen. Der konkrete Schadensnachweis ist vom Versteigerer nicht zu erbringen.
  7. Bleiben Lose auf der Auktion unverkauft, ist der Versteigerer ermächtigt, innerhalb von 4 Wochen nicht verkaufte Auktionslose 20%   unter dem Schätzpreis zu verkaufen.
  8. Die Abrechnung beginnt mit dem Einlieferer 8 Wochen nach Beendigung der Auktion. Vor Zahlung durch den Käufer hat der Einlieferer keinen Anspruch auf Auszahlung des Versteigerungserlöses. Sofern der Versteigerer die ersteigerten Lose dem Käufer bereits ausgehändigt hat, haftet er dem Einlieferer für  den Erlös.
  9. Vertragsbestandteil sind die im Auktionskatalog abgedruckten     Versteigerungsbedingungen.
  10. Vorschusszahlungen werden großzügigst gewährt. Der Vorschuss wird mit 0,7% pro angefangenem Monat verzinst. Wird ein Vorschuss   durch den Netto-Erlös nicht gedeckt, so ist der Restbetrag spätestens 10 Tage nach Abrechnungsdatum fällig.
  11. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen  dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  12. Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise   unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht betroffen.
  13. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg. Es gilt    deutsches Recht.

 

Versteigerungsbedingungen

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendungen von Geboten, Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion ausschliesslich massgebend sind

bis      30  € -  €    2,-       bis 80 €  -  €    5,-

bis    400 €  -   € 10,-       bis 1000 €  -  €  20,-

bis  2000 € -  €  50,-      bis 5000 €   -   € 100,-

bis 10000 €  -   € 200,-       darüber     -    € 500,-

Aufschlag für alle Käufer: 22% Provision aus Zuschlagsumme,Los-  gebühr pro Los 2 €, zuzüglich Porto und Versicherung (bei Versand) + 19% Mehrwertsteuer aus allen Aufschlägen.                 

Für die mit “x” gekennzeichneten Lose werden zusätzlich 19 % MWST auf den Zuschlagspreis gerechnet. Diese MWST von 19 % entfällt für einen Händler im EG-Binnenmarkt mit Umsatzsteuer -ID-Nr. und bei Kunden die nicht der EU angehören, wenn der Versand an die Heimatanschrift erfolgt.

  1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig und erfolgt mit Ausnahme eigener Lose in fremden Namen gegen sofortige Bezahlung.
  2. Die Steigerungssätze lauten wie folgt:
  3. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Bei Missverständnissen kann das Los nochmals aufgerufen werden, bei gleichen Geboten entscheidet das Los. Umgruppierungen der Lose oder innerhalb der Lose sowie Zurückziehung eines Loses behalten wir uns vor.
  4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum der ersteigerten Lose geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Die Zustellung der gekauften Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers.
  5. Die Rechnung ist bei Saalbietern sofort fällig, ansonsten mit Zustellung der Auktionsrechnung. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner. Alle Beträge die 14 Tage nach der Versteigerung bzw. der Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat berechnet. Der Versteigerer kann nach weiteren 8 Tagen frei über die Auktionslose verfügen, muss es aber nicht. Im Falle eines Mindererlöses haftet der erste Käufer für den entgangenen Gewinn, ferner trägt er entstandene Kosten ; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  6. Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung, Zentrierung, Stempel usw. die Abbildung massgebend. Reklamation - gleich welcher Art - müssen spätestens 10 Tage nach Übernahme oder Zustellung mit den beanstandeten Marken beim Versteigerer eingehen, wenn Rückgabe während der Auktion unmöglich ist. Die Lose oder Marken müssen unverändert, daher im Originalzustand sein. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn die Lose oder Marken nicht mehr im Originalzustand sind. Als solche nachteiligen Veränderungen gelten insbesondere Ablösen, Behandlungen mit Wasser, Chemikalien etc. Der Versteigerer kann verlangen, dass für jede Reklamation Atteste anerkannter Prüfer beigebracht werden. Die Kosten hierfür hat der Käufer zu tragen. Qualitätsbezeichnungen unterliegen individuellen Ansichten und können daher nie Begründung für eine Reklamation sein Die Reklamationsfrist gilt als überschritten, wenn Lose nicht fristgemäss d.h. spätestens 14 Tage nach der Auktion, abgenommen     werden. Bei Losen, die 3 oder mehr Marken enthalten, können Reklamationen wegen geringer Fehler einzelner Stücke nicht berücksichtigt werden. Marken mit Fehlerbeschreibung können wegen anderer Fehler nicht reklamiert werden. Grössere Lose können gebrauchte und ungebrauchte Marken enthalten. Reklamationen bei Sammlungen und Sammellosen sind ausgeschlossen. Katalogberechnungen gelten stets als circa. Wird eine Begutachtung durch einen Prüfer gewünscht, ist die Beantragung einer Verlängerung der Reklamationsfrist notwendig, damit diese Marken mit den Einlieferern noch nicht abgerechnet  werden. Erhalten wir einen solchen  Bescheid nicht, können wir in Zukunft spätere Reklamation, gleich welcher Art, nicht mehr anerkennen. Alle Reklamationen werden für Rechnung der Einlieferer erledigt. Nach Auszahlung des Erlöses an den Einlieferer kann der Käufer evtl. Reklamationen nur gegen den Einlieferer geltend machen. Die vorstehenden Versteigerunsbedingungen gelten sinngemäss auch für alle Geschäfte, welche ausserhalb der Auktion mit Auktionsmarken abgeschlossen werden. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzlicher oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
  7. Einlieferer und Ersteigerer haben bei berechtigten Reklamationen nach Abschluss der Auktion die Möglichkeit, vom Versteigerer den Namen und die Anschrift des Vertragspartners zu erfahren. Ansichtssendungen erfolgen für Rechnung und Gefahr des Empfängers gegen Portoerstattung und postwendende Rücksendung. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet der Empfänger zum vollen Zuschlagspreis + Prozenten.
  8. Die Beschreibung der Lose erfolgen mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar.
  9. Schriftliche Aufträge werden ohne Extraberechnung, bestmöglich, aber ohne Gewähr ausgeführt. Der angegebene Betrag wird erst dann angewendet, wenn gegengeboten wird oder gleiches Mindestgebot vorliegt. Höchstgebotsaufträge wie “bestens” (= bis zum 5fachen Ausruf) oder “unbedingt” Haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag.
  10. Der Versteigerer behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, Personen von der Auktion auszuschliessen, insbesondere solche, die während der Versteigerung handeln tauschen oder sich sonst wie störend bemerkbar machen, ebenso Bieter, die Lose nicht abgenommen haben.
  11. Gerichtsstand Nürnberg